Übersich der Versicherungsmöglichkeit

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--Versicherungen für Bauherren--

Ein Hausbau zieht haftungsrechtliche Verpflichtungen nach sich, die sich in i) Eigenschäden und ii) Fremdschäden während und nach der Bauphase untergliedern.

---Bauherrenhaftpflicht:--- Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Immobilieneigentümer vor Ansprüchen dritter (Nachbarn, Passanten, Besucher), die durch seine Bautätigkeit zu Schaden kommen. Auch wenn ein Unternehmen mit der Bauausführung beauftragt würde, ist der Bauherr nicht von den eigenen Sorgfaltspflichten befreit. Das häufig zu sehende Schild an Baustellen "Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder." entbindet nicht von der Verkehrssicherungspflicht und damit vor einer möglichen Schadensersatzverpflichtung.

---Bauwesenversicherung:--- Während die Haftpflichtversicherung Ansprüche anderer abdeckt, schützt die Bauleistungsversicherung das Baueigentum. Auch hier reicht der Vergabe der Bauausführung an einen Bauträger nicht als Schutz vor empfindlichen Verlusten. Beschädigungen und Störungen durch höhere Gewalt und unabwendbarer Ereignisse gehen ausschließlich zu Lasten des Bauherren. Aber auch andere Risiken, z.B. Böswilligkeit, Diebstahl fest eingebauter Teile, aussergewöhnliche Witterungseinflüsse (Sturm, Hagel, Überschwemmung) werden von dieser Versicherung übernommen.

---Obligat. Gebäudeversicherung während der Bauphase (kantonal):--- Sie bietet Versicherungsschutz für das noch nicht bezugsfertige Wohngebäude von Baubeginn bis zur Bezugsfertigkeit und für die auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Bauteile und Baustoffe. Der Abschluss erfolgt im Rahmen der Wohngebäudeversicherung beitragsfrei und gilt für 6 Monate (kann ggf. verlängert werden).

---Kantonale Gebäudeversicherung:--- Die Wohngebäudeversicherung schützt vor finanziellen Verlusten, die durch Beschädigung des Hauses entstehen können. Zum Gebäude zählen auch Einbauschränke, fest verlegte Teppichböden und Zubehör, wie Antennen und Markisen. Es können folgende Gefahren versichert werden: Feuer-, Leitungswasser-, Sturm/Hagel-, Elementarschäden.

---Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:--- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden die z.B. aufgrund mangelnder baulicher Instandhaltung oder durch mangelnde Verkehrssicherung z.B. Beleuchtung, Reinigung und Streuung der Gehwege entsteht. Bei einem selbstbewohnten Einfamilienhaus oder einer Wohnung ist dieses Risiko in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen.