Bauträger-Vertrag

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Ein Bauträger-Vertrag muss auf alle fälle gepfrüft werden. Ein Beispiel liefert die Zeitung "Das Haus" vom Sep. 2004 Seite VIII.

  • Bauzeit: Fertigstellung ca. Dezember 2004 = kann auch Januar 2005 sein ...
  • Materialien: Handelsübliche Fabrikate = Wasserhahn vom Grabeltisch.
  • Haustyp: Energiesparhaus = Dieser Begriff ist nicht konkret genug!
  • Gewährleistung: ... wenn nicht wir, dann Firma XY ... = Beide Firmen können pleite gehen.
  • Verjährung nach VOB = nach 4 Jahren...